Berechtigung auf eine Notbetreuung haben ab Mittwoch 18.3.2020 Eltern, die (entweder beide oder alleinerziehend) in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten und keine andere Betreuungsmöglichkeiten haben. Somit geht es um Tätigkeiten, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinisch und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung dienen. Die Unentbehrlichkeit ist der GGS Weisweiler gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers vorzulegen. Diese Bestätigung ist bis Dienstag, 17.3.2020 14 Uhr vorzulegen.
Nähere Infos dazu finden Sie hier:
Den Vordruck für den Arbeitgeber zur Vorlage in der Schule erhalten Sie hier:
Die Entscheidung, ob Ihre Angaben zur Gewährung der Betreuung berechtigen, fällen die jeweiligen Schulleitungen nach Prüfung.
Bedenken Sie , dass die Schule geschlossen worden ist, um Ansteckungsgefahren so gering wie möglich zu halten. Die oben aufgeführten Maßnahmen sind also wichtig, um die Betreuungsgruppe so gering wie möglich zu halten und einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 (Corona) entgegengewirkt werden kann.